Bernhard Veeck

Ich,  Bernhard Veeck, bin Rechtsanwalt und Partner bei ByteLaw. Seit dem Jahr 2005 berate ich nationale und internationale Unternehmen in den Bereichen IT, Elektronik, Software, Logistik und Medien, vom Mittelstand bis zum internationalen Konzern. 

Meine Tätigkeit umfasst die Vertretung der Unternehmen in Verhandlungen, vor Gericht, gegenüber Aufsichtsbehörden und der Presse. Ein Schwerpunkt der Inhalte meiner Arbeit  liegt auf den vielfältigen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Implementierung neuer Technologien im Rahmen der Digitalisierung sowie der Technologieregulierung und im Medien- und Urheberrecht. Von der Vertragsgestaltung über die Überprüfung der Produkt-Compliance bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei der Verteidigung gewerblicher Schutzrechte an den Produkten reicht mein Tätigkeitsbereich. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Datenschutzrecht. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter seit dem Jahr 2010 berate ich nationale und internationale Unternehmen, Behörden und Verbände zu regulatorischen Pflichten und zur Einführung neuer Techniken. Dabei berücksichtige ich auch alle Fragestellungen im Rahmen des Mitbestimmungsrechts. 

Meine technische Kompetenz auf diesem Gebiet habe ich durch mehrjährige Tätigkeit in einem internationalen IT- und Telekommunikationsunternehmen in Deutschland und im Ausland erworben. Im Bereich des Datenschutzrechts berate und vertrete ich außerdem Mandanten regelmäßig bei IT-Sicherheitsvorfällen und Datenpannen. Meine Beratung umfasst den Umgang mit Meldepflichten, Behörden, Medien und Betroffenen sowie die Vertretung in Schadensersatz- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren. Als weiteren Schwerpunkt meiner Arbeit  habe ich auch mehrfach Massenverfahren bei Schadenersatzprozessen aufgrund von Datenschutzverstößen unter Beteiligung von Legaltech-Unternehmen geführt. 

Als Speaker, Dozent und Seminarleiter war ich in den letzten 15 Jahren in IT- und Medienunternehmen, Behörden sowie weiterführenden Spezial- und Hochschulen tätig. Ich bin Mitautor eines Kommentars zum Datenschutzrecht sowie verschiedener Fachpublikationen und Interviewpartner. Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für geistiges Eigentum und Medienrecht im Deutschen Anwaltsverein DAV e.V. leite ich die Regionalgruppe Frankfurt und gehöre zu den Gründungsmitgliedern des Frankfurter Datenschutzkreises. 

Publikationen:

  • Der EuGH zum relativen Personenbezug – Eine richtungsweisende Entscheidung mit einer Inkonsequenz,  Veeck, Stepanova, LL.M. (Berkeley), DATENSCHUTZ-BERATER, 12/2023, S.300 ff.
  • Abtretbarkeit des immateriellen Schadensersatzanspruchs aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO, Bernhard Veeck, Olga Stepanova, ZD – Zeitschrift für Datenschutz, 6/2023, S. 317 ff.
  • Datenschutzverstöße (Schadenberechnung nach der DS-GVO), in: StichwortKommentar Schadenrecht, Jochen Link, Ass. jur. Rüdiger Balke und Frank Pardey, Nomos-Verlag, 1. Aufl. 2023